Abfertigung Neu für DienstnehmerDie RahmenbedingungenMit dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz, BMVG (seit 2008: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BMSVG) wurde 2002 die Grundlage für die sogenannte "Abfertigung Neu" geschaffen. Damit hat sich der Kreis jener, die Anspruch auf eine Abfertigung haben, deutlich erweitert, weil der Abfertigungs- bzw. Verfügungsanspruch nun unabhängig von der Beendigungsart des Dienstverhältnisses zusteht. Für jene Dienstnehmer sind sowohl die laufenden Beiträge, die der Dienstgeber, frei von Lohnnebenkosten, für seine Dienstnehmer bezahlt, als auch die daraus erwirtschafteten Erträge von der Einkommensteuer (ESt) bzw. Lohnsteuer (LSt) sowie der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Auch die Dienstgeber profitieren von dieser Regelung, da die Betriebe künftig planbare, monatliche Beiträge leisten statt Einmalzahlungen wie bisher, die oft existenzbedrohend waren. In der nachfolgenden Gegenüberstellung werden die Veränderungen, die sich durch Abfertigung Neu im Vergleich zu Abfertigung Alt ergeben haben, sichtbar: Gegenüberstellung Abfertung Neu und Abfertigung Alt |