Auszahlung für DienstnehmerWie im alten System steht Ihnen grundsätzlich Ihre Abfertigung zu Pensionsantritt zur Verfügung. Es gibt aber drei Ausnahmen, unter denen Sie bereits vor der Pensionierung auf Ihr Guthaben zugreifen können: 1. nach 5 Jahren, in denen kein beitragspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat ODER 2. wenn folgende drei Punkte zeitgleich erfüllt sind: - Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein.
- Ihr Arbeitsverhältnis wurde NICHT beendet durch:
- Dienstnehmer-Kündigung (ausgenommen während Teilzeitbeschäftigung nach Mutterschutzgesetz oder Väterkarenzgesetz) - Verschuldete Entlassung - Unberechtigten vorzeitigen Austritt. - Die Summe Ihrer Beitragsmonate im neuen System muss mind. 36 Monate (= 3 Jahre) betragen.
ODER 3. bei mindestens 3 Jahren, in denen keine Beiträge geflossen sind, haben Sie die Möglichkeit einer Übertragung des Kapitalbetrages (Kontozusammenführung) in die Kasse des neuen Arbeitgebers. In jedem Fall aber können Sie die Abfertigung Neu nicht mehr verlieren – auch nicht bei Selbstkündigung! Sie haben sofortigen Verfügungsanspruch (36 Beitragsmonate + entsprechende Beendigungsart)Die BAWAG Allianz Vorsorgekasse schickt Ihnen automatisch ein Informationsschreiben mit Ihren Verfügungsmöglichkeiten sowie ein Antwortformular, mit dem Sie die gewünschte Verfügungsart beantragen können. Sie haben keinen sofortigen Verfügungsanspruch (keine 36 Beitragsmonate und/oder keine entsprechende Beendigungsart)Sollten Sie bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses nicht verfügungsberechtigt sein, bleibt das Geld vorerst in der BAWAG Allianz Vorsorgekasse liegen und wird dort weiter verzinst. Wenn Sie das nächste Mal ein Dienstverhältnis beenden, wird entsprechend dem o.g. Leitfaden wieder geprüft, ob Verfügungsanspruch besteht oder nicht. Sollte dies der Fall sein, können Sie über das Geld in allen bisherigen Kassen verfügen.
Achtung: Bei Pensionierung sowie nach 5 Jahren, in denen kein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat, können Sie in jedem Fall sofort über Ihre Abfertigung verfügen. Verfügungsmöglichkeiten: - steuerfreie Weiterveranlagung in der BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
Diese Verfügungsmöglichkeit können Sie nur wählen, wenn Sie noch nicht in Pension gehen. - lebenslange, komplett steuerfreie Rente
- Überweisung der Abfertigung als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung der Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG zum Zwecke einer lebenslangen steuerfreien Pensionsleistung (gemäß §108b EStG)
- Überweisung der Abfertigung an eine Pensionskasse, sofern bereits eine Berechtigung auf Anwartschaft besteht.
- Überweisung an ein Versicherungsunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer bereits Versicherter im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung (§ 18f Versicherungsaufsichtgesetz, BGBl. Nr. 569/1978) ist oder an ein Versicherungsunternehmen seiner Wahl als Einmalprämie für eine vom Anwartschaftsberechtigten nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung (§ 108b des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl. Nr. 400), wobei abweichend von § 108b Abs. 1 Z 2 EStG 1988 vorgesehen werden kann, dass die Zusatzpension frühestens mit Vollendung des 40. Lebensjahres auszuzahlen ist.
- Übertragung in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.
- Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag, abzüglich 6 % Lohnsteuer.
Tipps zur steuerschonenden Verfügung über Ihre Abfertigung:Gerade in Zeiten der Pensionsreform ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie man das meiste aus seiner Abfertigung herausholen kann. Es sind in erster Linie folgende Neuerungen, die teils einschneidende Rentenkürzungen mit sich bringen: - Die Anhebung des Pensionsalters
- Der Wegfall der vorzeitigen Alterspensionen
- Die Verringerung des Prozentsatzes des Steigerungsbetrages
- Die Erhöhung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre
Wir empfehlen Ihnen daher die steuerschonendste Verfügungsmöglichkeit: - Lassen Sie Ihre Abfertigung bis zum Pensionsantritt in der Vorsorgekasse liegen und komplett steuerfrei für sich arbeiten. Durch die Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse haben Sie 100% Kapitalgarantie, kassieren weiterhin Zinsen und veranlagen KESt- und versicherungssteuerfrei.
- Bei Pensionsantritt steht Ihnen somit ein höherer Gesamtbetrag zur Verfügung, und Sie können dann immer noch entscheiden, ob Sie sich Ihre Zusatzpension als Einmalzahlung abzgl. 6% Lohn- bzw. Einkommensteuer oder als lebenslange, steuerfreie Rente auszahlen lassen. Auf Wunsch geht dieser Anspruch auch auf die Hinterbliebenen über.
BeispielEin heute 30-jähriger Mann (Brutto-Monatsgehalt € 2.290,-) erhält nach 20-jähriger Beitragszahlung und anschließender Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse ab Pensionsantritt mit 65 Jahren eine lebenslange, steuerfreie Rente in Höhe von € 151,- monatlich. Würde er sich den gleichen Betrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses auszahlen lassen und selbst in eine Pensionszusatzversicherung zahlen, beträgt die monatliche Rente aufgrund der anfallenden Steuer nur rund € 131,- monatlich. D.h. allein durch die Weiterveranlagung und die anschließende Inanspruchnahme der Zusatz-Rente aus der Abfertigung lukriert er € 240,- zusätzliche Rente jährlich – und das lebenslang. |
Vorsorgen mit der BAWAG Allianz Vorsorgekasse lohnt sich für Sie! Nützen Sie den 5fach-Effekt: - keine KESt
- keine Lohnsteuer bei Inanspruchnahme der steuerfreien Rente
- keine Versicherungssteuer
- kein Ausgabeaufschlag
- keine Depotgebühren
Der Wechsel in eine andere Veranlagungsform verursacht zusätzliche Kosten. Lassen Sie Ihr Guthaben von den Profis der BAWAG Allianz Vorsorgekasse vergrößern. |